Stand und Perspektiven der Weiterbildung - SPD-Fraktion setzt sich für weitere Mittelerhöhungen ein
„15 Jahre neues Weiterbildungsgesetz in Rheinland-Pfalz“ lautete der Titel einer Diskussionsveranstaltung der SPD-Landtagsfraktion, bei der Podiumsteilnehmer sowie zahlreiche Gäste Stand und Perspektiven der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz diskutierten.
Fraktionsvorsitzender Jochen Hartloff kündigte bei dieser Veranstaltung an, dass neben den bereits im Entwurf für den Landeshaushalt 2011 veranschlagten zusätzlichen 100.000 Euro (50.000 Euro für Ausgleichserstattungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz, sowie 50.000 Euro zur Förderung der anerkannten Volkshochschulen und Landesorganostionen der Weiterbildung) die Mittel auf Antrag der SPD-Fraktion um weitere 100.000 Euro erhöht werden. „Mit dieser weiteren Steigerung kann der Fördersatz für hauptamtliche pädagogische Fachkräfte erhöht werden und können Kostensteigerungen in der Angebotsförderung ausgeglichen werden. Außerdem sollen diese Mittel den Mehrbedarf im Bereich der Alphabetisierungsmaßnahmen decken und die Förderung gesellschaftspolitischer Bildungsmaßnahmen stärken“, erläuterte Hartloff.
In dem von Dr. Matthias Krell, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Manfred Geis, weiterbildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, geleiteten Kolloquium erinnerten in einem interessanten und detailreichen Rückblick zunächst Joachim Mertes, MdL, Vorsitzender des Verbandes der Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz e. V., Dieter Ney, ehemaliger Vorsitzender des Landesbeirates für Weiterbildung und Dr. Peter Krug, ehemaliger Abteilungsleiter im damaligen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur an die Entstehung des neuen Weiterbildungsgesetzes von 1995, das der Trägerlandschaft zu einer gemeinsamen Organisationstruktur und verlässlichen Finanzierung verhalf.
Die Vorträge von Prof. Dr. Oskar Negt und Staatsministerin Doris Ahnen setzten sich im Anschluss mit dem Beitrag der Weiterbildung für eine zukunftsorientierte Gesellschaft auseinander.
Demokratie, so Prof. Dr. Negt, sei die einzige Verfassung, die gelernt werden müsse. Das Lebenselixier der Demokratie sei Kritik und Weiterbildung von daher ein Existential: sofern man eine Gesellschaftsordnung, in der Partizipation als unabdingbare Voraussetzung gelte, wolle, dann müsse man Lernprozesse für alle Altersstufen organisieren. Dabei dürften berufliche und politische Bildung nicht auseinandertreten. Vielmehr müssten in jeder beruflichen Kompetenzerwerbung auch diejenigen Aspekte sichtbar gemacht werden, die mit dem Gemeinwesen zu tun haben. Sachliche Kompetenz und Orientierungswissen gehörten zusammen.
Ministerin Ahnen griff die Reflexionen Negts auf. Der Imperativ „Demokratie muss gelernt werden“ bedeute auch für die Politik eine riesige Herausforderung. Das Recht auf Bildung umfasse alle Facetten, die ein Mensch zu seiner Bildung benötige. Weiterbildung sei in diesem Sinne ein Versprechen auf eine zweite oder dritte Chance. Vor diesem Hintergrund könne sich auch der Staat nicht aus der Verantwortung zurückziehen, für finanzielle zuverlässige und transparente Bedingungen auch auf dem Sektor der Weiterbildung zu sorgen.
Thomas Sartingen, Vorsitzender des Landesbeirates für Weiterbildung, sprach in seinem Beitrag die gewachsenen Aufgaben der Träger, wie z. B. den zunehmenden Bedarf an sozial-pädagogischer Betreuung an.
Steffi Rohling, Direktorin des Verbandes der Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz e. V., ergänzte diese Perspektive. So nehme auch die Beratungstätigkeit der Volkshochschulen zu, diese sei aber in der Mittelzuweisung bislang kaum abbildbar. Auch stelle die gesetzliche vorgegebene Mindestkursgröße und die Altersbegrenzung auf 16 Jahre oftmals eine Hürde in der Angebotsstruktur dar.
Weitere aktuelle Herausforderungen der Weiterbildung wurden angesprochen, wie etwa neue Entwicklungen von spezifischen Angeboten für Seniorinnen und Senioren. Es müssten neue Wege gefunden werden, um bildungsdistante Menschen noch besser zu erreichen. Thematisiert wurden auch die Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte und Begrenzungen in den Fördermechanismen. Festgehalten wurde jedoch unisono die produktive Rahmung, die das rheinland-pfälzische Weiterbildungsgesetz bereit gestellt habe: die Selbstverantwortung und Professionalisierung der Träger habe sich erst auf dieser Grundlage entwickeln können.
Ahnen griff die Argumente zum Nachsteuerungsbedarf im Weiterbildungsgesetz auf und kündigte an, dass über einen Novellierungsbedarf des Weiterbildungsgesetzes in der kommenden Legislaturperiode nachgedacht werde.