Feb 4, 2010

Rede zur 1. Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Landesarchivgesetzes, 3. Februar 2010

Wir haben hier an gleicher Stelle vor einer Woche am Holocaust-Gedenktag wiederholt und sehr eindringlich die „Kultur des Erinnerns“ beschworen, zu dieser Kultur gehört auch - und ist sogar eine wichtige Voraussetzung - die Möglichkeit des Aufarbeitens ...

Die Opfer der Geschichte haben alle einen Namen, der ihnen gerade in unserer jüngsten deutschen Geschichte oft bewusst genommen wurde, durch eine Nummer ersetzt. Unsere Gedenkarbeit hat auch die Aufgabe, diese Namen bekannt zu machen, in Erinnerung zu rufen, vor dem Vergessen zu bewahren.

Aber die Täter haben auch einen Namen, sie, auch ihre Nachfahren, haben das Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeit, solange es nicht um strafrechtliche Verfolgung geht.

Aber dieser Schutz muss seine Grenze haben und die Zurückhaltung vor den potenziellen Tätern darf nicht größer sein als der Respekt vor den Opfern und als unser Anspruch zu erfahren: „Wie es eigentlich gewesen“

Diese vornehmste Aufgabe der Geschichtsschreibung lernt ein Student schon im ersten Semester. Habe ich auch gelernt.

Es ist schön, dass wir in diesem Hause einig sind in der Bewertung der Bedeutung der Gedenkarbeit; wir beweisen dies – das bestätigen uns viele – eindrucksvoll bei unseren Sondersitzungen des Landtags jeweils am 27. Januar; denen, die sich verantwortlich um diese Selbstverpflichtung kümmern, besten Dank.

Wir sollten uns nicht beirren lassen, auf diesem Weg weiterzugehen – Monsignore Klaus Mayer hat uns bestärkt darin, aufgefordert weiterzumachen

Jetzt geht es um eine zeitgemäße Aktualisierung der rechtlichen Voraussetzungen durch eine Anpassung des Landesarchivgesetzes. Auch hier sind wir uns in der grundsätzlichen Einschätzung in den Fraktionen einig; dennoch – wir beschließen ein Gesetz – gibt es schwierige Abwägungsprozesse und daraus abgeleitete Festlegungen, zeitliche Schutzfristen vor allem, die wir vorher gründlich mit Experten besprechen und diskutieren sollten. An der Verkürzung der Schutzfristen geht kein Weg vorbei

Die Voraussetzung dafür ist geschaffen, der Gesetzentwurf ist eingebracht – herzlichen Dank, Frau Ministerin, Herr Ministerpräsident. Unser Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur wird sich federführend um die weitere Beratung kümmern.

Die, die interessiert sind an einer breiten, auch regionalen Aufarbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus werden aufmerksam auf unsere Beratungen schauen -- Gedenkarbeit bedarf der großen symbolischen Akte, wir haben einen vor einer Woche hier gestaltet, aber sie bedarf auch der Graswurzel-Arbeit vor Ort von interessierten und engagierten Jugendlichen, Schülergruppen, Hobbyhistorikerinnen und –historikern und der Fachwissenschaft.

Wir sind interessiert an dieser Aufarbeitungsarbeit, sie stärkt unser demokratisches Gemeinwesen.

Wir werden mit dem neuen Landesarchivgesetz die Voraussetzungen dafür schaffen; gut, dass wir das Gesetz heute auf den Weg bringen.