Änderung des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes
Rede vor dem Landtag am 23. Januar 2008
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn versuchen, kurz die anstehende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in die aktuelle kulturpolitische Diskussion einzuordnen. Baudenkmäler und archäologische Funde sind zentrale Bestandteile unseres kulturellen Erbes, das es zu erhalten gilt und - das ist die wichtige Botschaft - das es erlebbar zu machen gilt. Wie in kaum einem anderen Bundesland sind in Rheinland-Pfalz Kultur und Geschichte zu Hause: Bauten von Kelten und Römern, von Rittern im Mittelalter, aber auch markante und zeittypische Bauwerke der Neuzeit zeigen einen Reichtum und eine Vielfalt der Kultur, der wir verpflichtet sind und die uns Möglichkeiten der Präsentation eröffnet, die wir kulturell und - für Rheinland-Pfalz sehr wichtig; Frau Staatsministerin Ahnen hat schon darauf hingewiesen - auch touristisch nutzen müssen. Das ist das Allgemeine, worauf wir uns auch - zumindest theoretisch - verständigen können.
Aber Denkmalschutz ist auch etwas Konkretes, die Rechte Einzelner Betreffendes. Dies macht die Sache komplizierter, und die Wortmeldung von Herrn Weiner hat das gezeigt. Leider ist das Image von Denkmalpflege oft eher negativ. Denkmalschützer gelten als Gestrige, die dogmatisch um Erhalt bemüht sind, das Eigentums- interesse ignorieren und im Streit mit gerichtlicher Hilfe oft Maximalforderungen durchsetzen.
Aber vielleicht ist es auch so, dass lieber über Probleme und Auseinandersetzungen als über Erfolge geredet und berichtet wird. Vielleicht hat sich aber auch die Denkmalpflege manchmal zu wenig bemüht, ihr Anliegen verständlich zu machen und die Bürgerinnen und Bürger, zumal die direkt Betroffenen, bei ihren Entscheidungen mitzunehmen. Die Denkmalwürdigkeit ist auch nicht immer für jeden erkennbar, das hat vor Kurzem sogar Herr Staatssekretär eingeräumt.
(Ministerpräsident Beck: Manchmal fällt's schwer!)
Eigentum ist ein hohes Gut, das Rechte und Verpflichtungen enthält. Denkmalschutz - darin gebe ich Herrn Weiner recht - kann nur funktionieren und im allgemeinen Bewusstsein als hohes Gut verankert sein, wenn Entscheidungen im demokratischen Prozess überzeugend begründet und geregelt werden. Frau Staatsministerin Ahnen hat die wesentlichen Punkte des Entwurfs im Einzelnen dargestellt, ich muss das nicht wiederholen. Offensichtlich gibt es im Ausschuss genügend Bedarf zur Überzeugungsarbeit, und wir werden Gelegenheit dazu haben.
Die Novellierung verbessert den Schutz von Denkmälern und schafft gleichzeitig einen fairen und angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Staates am Schutz der Denkmäler und ihren Präsentationsmöglichkeiten sowie den Interessen der Denkmaleigentümer an der Nutzung und Gestattung ihres Eigentums. Ich möchte nur kurz auf zwei wichtige Änderungen im Einzelnen eingehen:
Der Schutz der Denkmäler wird durch die Einführung des sogenannten gesetzlichen Schutzprinzips deutlich effektiver und mit einem deutlich geringeren Verwaltungsaufwand geregelt. Die bisherige Praxis der Unterschutzstellung durch Verwaltungsakt oder Rechtsverordnung war mit einem verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Das neue System sieht den unmittelbaren Schutz aller unbeweglichen Denkmäler kraft Gesetzes vor. Dies stellt gegenüber dem bisherigen System eine enorme Verwaltungserleichterung dar und ermöglicht dem Eigentümer unmittelbar und jederzeit, die Denkmaleigenschaft rechtlich überprüfen zu lassen. Aufgrund dieser Vorteile ist dieses Prinzip schon in der Mehrzahl der anderen Bundesländer eingeführt worden. Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle ist die Einführung des sogenannten Verursacherprinzips auf der Grundlage des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes. Dieses Verursacherprinzip gibt die Möglichkeit, die Veranlasser größerer Bau- und Erschließungsvorhaben, die sogenannte archäologische Rettungsgrabungen auslösen, an den hierdurch entstehenden Kosten zu beteiligen. Aber auch dabei werden die Investoren nicht überfordert. Die Obergrenze liegt bei 1 % der Vorhabenkosten. Kleinere Vorhaben unter einem Kostenvolumen von 500.000 Euro sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Auch dieses Prinzip wurde in den Ländern eingeführt, die in letzter Zeit ihre Denkmalschutzgesetze novelliert haben.
Die vorgesehenen Regelungen stellen unserer Meinung nach einen vernünftigen Ausgleich der Interessen aller an Denkmalpflege Beteiligten dar. Denkmalschutz braucht aber auch Bewusstseinsbildung. Frau Ministerin Ahnen hat den Tag des offenen Denkmals genannt, eine überaus erfolgreiche Initiative überall im Land, die jährlich im September stattfindet. Ich nenne als weiteres Beispiel den deutsch-französischen Schüler-Reportage- Wettbewerb, der gemeinsam von der „Rheinpfalz" und einer elsässischen Tageszeitung zum Thema „Denkmal" durchgeführt wird. In der Pfalz läuft die Aktion unter dem Motto: „Denk mal an's Denkmal". Im Mai findet die Preisverleihung im Historischen Museum in Speyer statt. Bewusstsein für die Qualität und Echtheit von Gestaltetem, die Fähigkeit, es sinnlich wahrzunehmen, ist nicht angeboren, es ist aber vermittelbar, beispielsweise auch im Zusammenspiel mit Aktivitäten der kulturellen Ju- gendbildung. Deshalb ist es uns wichtig, Jugendkunstschulen in Rheinland-Pfalz zu fördern - ein Beispiel für die Möglichkeit, Bewusstsein für Gestaltbares zu schaffen.
Lassen Sie mich noch einmal auf die Einbindung des Denkmalschutzes in unsere Bemühungen zurückkommen, das kulturelle Erbe in Rheinland-Pfalz erlebbar zu machen. Nach anfänglichen - ich nenne es einmal - Irritationen ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe erfreulich harmonisch gestartet. Wir danken ausdrücklich Thomas Metz und seinem Team für die Aufbauarbeit und vor allem für die vielfältigen Ideen zur Popularisierung von Denkmalschutz und kulturellem Erbe insgesamt.
(Beifall der SPD)
Dazu gehört es, Gebäude und ihre Geschichte ins Bewusstsein zu rücken, durchaus auch mit Events, deren historischen Anlass und Bedeutung man mit einem Augenzwinkern wahrnehmen kann. Als Beispiel nenne ich die jährliche Feier des Geburtstages von König Ludwig I. von Bayern beim Schlossfest Villa Ludwigshöhe.
Der Landeskonservator Archäologie, Dr. Gerd Rupprecht, stellvertretender Direktor der Generaldirektion Kulturelles Erbe, hat es treffend ausgedrückt: „Das weckt Gestaltungsfreude."
Es geht darum, wissenschaftliche Reputation und Ernsthaftigkeiten mit dem Anliegen zusammenzubringen, kulturelles Erbe zu bewahren und den Menschen näher- zubringen.
Wie gesagt, Einzelheiten werden wir im Ausschuss zu bereden haben. Ich gehe davon aus, dass wir am Ende ein gutes Gesetz verabschieden werden. Danke schön.
(Beifall der SPD)