Sep 10, 2010

Rede zur Verabschiedung des Landesarchivgesetzes im Landtag von Rheinland-Pfalz am 8. September 2010

Wir verabschieden ein gutes Gesetz.
Wir beschließen es in den entscheidenden Passagen übereinstimmend. Auch das ist gut. In Zeiten, in denen die politische Auseinandersetzung, oft ein bisschen krampfhaft, nach Anlässen zur Auseinandersetzung sucht, ist das ein Zeichen der Vernunft, das gut tut.

Dabei war der Weg zu dieser Novellierung des Archivgesetzes keinesfalls einfach und unumstritten – und lange genug gebraucht haben wir auch.

Es gab eine intensive fachliche Diskussion, eine Anhörung, deren Anregungen in allen Fraktionen gründlich geprüft wurden, daraus resultiert ein gemeinsamer Änderungsantrag, der viele Verbesserungsvorschläge der Expertinnen und Experten übernimmt.

Ich denke, auch die Fachleute aus den Archiven und vom Datenschutz sind zufrieden mit uns, und - was das Wichtigste ist - die Menschen, die mit wissenschaftlichem Anspruch oder als engagierte Hobbyhistoriker arbeiten, freuen sich über bessere Arbeitsbedingungen.

Erfreulich ist es auch, dass wir uns im politischen Kern, dem Hauptanliegen der Gesetzesnovelle, absolut einige waren und sind: Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten muss man alles tun, um der Forschung zur Zeit des Nationalsozialismus alle relevante Quellen, auch personenbezogene Daten, zur Verfügung stellen zu können.

Das haben wir zugesagt bei unserer Veranstaltung in der Pfalzklinik Klingenmünster zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2009, ich erinnere gerne an die Begründung des Ministerpräsidenten: „weil wir davon überzeugt und im Bewußtsein gestärkt worden sind, dass ein besonderer Teil der Trauerarbeit und der Verantwortungsarbeit, die wir zu leisten haben, darin bestehen muss, den Zahlen wieder einzelne Gesichter, einzelne Schicksale und ihre jeweilige Würde zuzuordnen.“

Es hat ein bisschen gedauert, aber wir haben Wort gehalten. Ja, es hat der Hinweise bedurft, dafür bedanke ich mich ausdrücklich und nenne stellvertretend unseren ehemaligen Kollegen Dieter Burgard, den Vorsitzenden der „Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit in Rheinland-Pfalz“.

Lieber Dieter, Du hast immer wieder Anregungen gegeben, nachgefragt und Druck gemacht, dass die Geschichte der Nazidiktatur auch gerade im lokalen und regionalen Rahmen aufgearbeitet werden kann.

Auch da, wo es heikel ist, wo die Namen, um die es geht, nicht die der ohnehin bekannten großen Verbrecher sind, sondern die der ehemaligen Nachbarn, der Mitbürger aus unseren Heimatdörfern und –städten.

Das ist schwierig, gerade für die Nachfahren, das will ich nicht verhehlen, dazu muss es Schutzrechte der Persönlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat geben, aber das Rankesche Credo, das „Wie es eigentlich gewesen“, das ich als junger Geschichtsstudent auch gelernt habe, muss Priorität haben, auch und gerade, wenn es unangenehm ist.

Darüber gab es früh und unumstritten Konsens in allen Parteien und bei allen Kolleginnen und Kollegen im Landtag, dafür bedanke ich mich herzlich.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich bei dem Landtagspräsidenten und allen, die dazu beitragen, mit welcher Ernsthaftigkeit und Kontinuität wir uns mit der Zeit der Nazidiktatur, vor allem ihrer Verfolgungsgeschichte, auseinandersetzen. Wir sollten diesen Weg gemeinsam fortsetzen, er ehrt unser Parlament.

Zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzes, dem gemeinsamen Änderungsvorschlag und dem Antrag der FDP, will ich nicht mehr im Einzelnen Stellung nehmen, wir sind vielen Anregungen der Fachleute gefolgt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Archiven müssen sie umsetzen. Ich hoffe, wir haben ihnen angemessene Arbeitsvoraussetzungen geliefert.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Archivarinnen und Archivaren und nenne stellvertretend Elsbeth Andre, die Direktorin des Landesarchivs, die uns beim Gesetzgebungsverfahren begleitet und beraten haben.

Das Wissen eines Gemeinwesens zu sammeln und zu pflegen, ist eine verdienstvolle und schöne Aufgabe, sie macht sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Archiven, auch zu Bewahrern unseres Gewissens, was kann es Wichtigeres geben.