Nov 14, 2008

Diskussionsbeitrag bei der zweiten Lesung des Denkmalschutzgesetzes Landtagsplenum, 13. November 2008

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Herr Präsident,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

zu Beginn des Jahres haben wir in der ersten Beratung über die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes von 1978 gesprochen, in sachlicher Weise unsere Positionen ausgetauscht - das muss man jetzt nicht wiederholen - und gemeinsam eine Anhörung beschlossen. Deren Ergebnisse haben wir noch einmal gründlich im Ausschuß diskutiert und in den vorgeschlagenen Gesetzentwurf eingearbeitet.

Dabei haben wir bewusst in unserem Änderungsantrag auch die Anregung aufgegriffen, im § 2, wo es um die „Pflicht zur Erhaltung und Pflege" geht, neben den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auch „die Verpflichtung zur Bewahrung des Kulturerbes gemäß des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16.11.1972" zu berücksichtigen.

Heute sind wir am Ende eines langen und verantwortungsbewusst geführten Prozesses angelangt und verabschieden - überfällig - ein neues Gesetz, das in vielem dem Vorbild anderer Bundesländer folgt, wobei die politische Ausrichtung der Landesregierungen dabei wenig relevant ist.

Aus den Diskussionsbeiträgen der Sachverständigen haben wir viel Zustimmung zu unserem Gesetzesvorhaben erfahren: Denkmalschützer, Architekten, Handwerkskammervertreter - die Fachleute eben - stehen hinter dem Entwurf und sehen gute Perspektiven für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes.

Ich zitiere das Fazit der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz: „Insgesamt sind wir der Auffassung, dass die Neuregelungen zu einer deutlich effizienteren Denkmalpflegepraxis führen und positive Impulse zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung des kulturellen Erbes in Rheinland-Pfalz geben."

Auch die regionalen Fachkonferenzen bestätigen diese Einschätzung. Dieser Dialog mit Fachleuten und Denkmaleigentümern war eine gute Idee. Ich war im Kreuzgang des Mainzer Doms dabei - und habe keine negative Äußerung zum Gesetzesvorhaben gehört.

Es gibt gerade für das mittelständische Handwerk beste Chancen, es ist ein „Mobilisierungsprogramm für Investitionen und qualifizierte Beschäftigung", wie es Ministerin Ahnen beim „Tag des offenen Denkmals" ausgedrückt hat - Konjunktur- oder Jobmotor nennen es andere. Die Architektenkammer hat im Oktober mit der Veranstaltung „Tatort Altbau" gezeigt, welche große Herausforderung die qualifizierte energetische Aus- und Aufrüstung von Denkmälern darstellt.

Übrigens: Nicht weit von unserem Abgeordnetenhaus in der Kaiser-Friedrich-Straße hat die Stiftung Baukultur ihr „zentrumbaukultur", dort war bis Anfang des Monats die Ausstellung „Denkmäler der Zukunft" zu sehen mit 25 ausgewählten architektonischen Beispielen der Umnutzung alter Gebäude in Rheinland-Pfalz und den internationalen Nachbarregionen; Frau Prof. Niewodniczanska hat in ihrer ansteckend motivierenden Art zur Einführung gesprochen.

Wir wissen doch alle, wie problematisch die Verödung der Ortskerne ist, wie notwendig die Revitalisierung. Das ist beileibe nicht nur ein Thema des Denkmalschutzes und des kulturellen Erbes, sondern auch von zentraler Bedeutung für ein lebenswertes Ortsbild, für die Chance, dass eine Dorfgemeinschaft bestehen bleibt oder neu entsteht. Da müssen wir doch, überfällig, Entwicklungen entgegentreten, auch neue Förderwege gehen, um Leben auf dem Land auch in Zukunft erstrebenswert zu machen.

Aber auch wenn man eher die im Auge hat, die warum auch immer ihr Denkmaleigentum nicht weiterentwickeln wollen, ist das neue Gesetz ein Fortschritt. Die Unterschutzstellung per Gesetz und die Eintragung in eine Denkmalliste schafft Klarheit, entbürokratisiert, erleichtert und beschleunigt die Verfahren. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, das Antragsrecht des Eigentümers auf einen Verwaltungsakt in Ziffer 3 ihres Änderungsantrags konterkariert gerade diese gewollte Systemumstellung, welche von dem förmlich geschützten Denkmal weg will, hin zu einem nachrichtlichen System.

Und es ist einfach eine Irreführung, so zu tun, als ob durch das neue Gesetz Denkmäler „geschaffen" würden; die Denkmaleigenschaft gilt schon jetzt und sie wird jetzt und in Zukunft erst dann relevant, wenn ein Eigentümer Veränderungen an dem Denkmal vornehmen will.

Es ist vorgesehen, dass die Eigentümer auf unbürokratische Weise über die Aufnahme in die Denkmalliste informiert werden. Und anders als die FDP in Ziffer 4 ihres Änderungsantrags bin ich der Meinung, dass diese nachträgliche Information völlig ausreichend ist. Denn durch den Eintrag in diese ausdrücklich rein nachrichtliche Liste werden die betroffenen Eigentümer in keinster Weise in ihren Rechten beeinträchtigt. Die Eigentümer können natürlich auch jederzeit die Denkmaleigenschaft überprüfen lassen. Da die Behörden vorher klar machen können, dass keine automatischen Folgen zu erwarten sind und auch keine Fristen in Gang gesetzt werden - und wir den Eigentümern auch nicht diesbezüglich unnötig Angst einjagen, wird es auch nicht zu der von ihnen prognostizierten Lawine von Rechtsverfahren kommen.

In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Identität eines Landes deutlich gewachsen; wir mühen uns vielfältig und erfolgreich, das gerade in unserem Bundesland besonders reiche kulturelle Erbe erlebbar zu machen, wir vernetzen in der Generaldirektion Kulturelles Erbe Verantwortlichkeiten und schaffen damit gegenseitige Sensibilitäten bei Landesmuseen, bei den Verantwortlichen für Burgen, Schlösser, Altertümer, bei Archäologen und Denkmalschützern.

Mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe und dem Direktor Thomas Metz haben wir eine keinesfalls selbstverständliche Richtung markiert: Nicht Denkmalschutz als Mausoleum, sondern erlebbare Geschichte, die nicht nur Geld kostet, sondern sogar welches erwirtschaften kann. Kultur als Investition, nicht als Zuschussgeschäft!

Denkmalschutz muss sich rechtfertigen, nein, nicht so negativ: sich begründen! Das soll aber auch mit Selbstbewusstsein passieren; wir haben eine hohe Verantwortung, nicht nur für die Vergangenheit, sondern gerade für die Denkmäler von morgen!

Bei allen konkreten Diskussionspunkten dürfen wir Denkmalschutz nicht im Grundsatz diskreditieren - und es damit ermöglichen, dass es als Kavaliersdelikt angesehen wird, mit Denkmälern unsachgemäß und unverantwortlich umzugehen.

Umgekehrt erwarte ich von professionellen Denkmalschützern, das wiederhole ich bewusst aus der Diskussion der ersten Lesung, sensiblen Umgang mit Eigentümern und ihrem Besitz.

Es stehen sich nicht Gegner gegenüber, sondern alle Argumente der an einem Prozess Beteiligten haben sachlich gewogen und in die Entscheidung eingebracht zu werden.

Das Erlebnis von Gestaltung wird unterschiedlich empfunden - um es vorsichtig auszudrücken -, deshalb muss die Vermittlung/das Nahebringen der sinnlichen Erfahrung als Lernprozess wichtig genommen werden. Bildung von Menschen hat vielfältige Aspekte, das ist auch einer, vielleicht für die Zukunft unseres Gemeinwesens sogar ein ganz zentraler.

Am letzten Dienstag fanden in Mainz wieder die bundesweit renommierten jährlichen „Designgespräche" statt; das Mainzer Unternehmerpaar Schmidt-Friderichs hat dabei eindrucksvoll über das Empfinden und Bewerten von Gestaltung gesprochen. Wir müssen aufpassen, dass wir mit unserer politischen Auseinandersetzung auf der Höhe der Zeit bleiben - ich habe Ihnen jetzt einige Beispiele für aktuelle Möglichkeiten der Weiterbildung und Diskussion in letzter Zeit genannt, wir sollten daran stärker beteiligt sein.

Die Architektenkammer hat in einer positiven Stellungnahme zum neuen Denkmalschutzgesetz vom 3. November 2008 in einer Art Selbstverpflichtung geschrieben: „Die Architekten sind dem Baudenkmal selbst und allen, die darin arbeiten, wohnen oder Kultur genießen wollen wie auch dem städtebaulichen Umfeld verpflichtet. Dabei sind einerseits Kreativität und andererseits Behutsamkeit gefordert, um das Gefühl für überkommene Werte mit zeitgemäßen Nutzungsansprüchen zu verbinden. Das führt häufig zu einer neuen, überraschenden Qualität. Das ist dann Denkmalpflege im besten Sinne." Dem ist nichts hinzuzufügen, dieses Bewusstsein wünsche ich mir für alle Beteiligten. Wir schaffen mit dem neuen Gesetz gute Voraussetzungen.

Und weil wir morgen auch noch über die Bedeutung des Landesbeirats für Denkmalpflege reden, auch aus dessen schriftlicher Stellungnahme im Anhörungsverfahren noch ein Satz: „Der Landesbeirat wünscht sich, dass die politisch Verantwortlichen Baudenkmäler und ihre Pflege weniger als Last, sondern vielmehr als dauerhafte Lust ansehen möchten."

Wir empfehlen die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Änderungen der SPD-Fraktion und lehnen den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ab.