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Jan 26, 2005

Zöllner: Rheinland-Pfalz hält an Gebührenfreiheit für das Erststudium fest

Wissenschaft

Rheinland-Pfalz hält an Gebührenfreiheit für das Erststudium fest - Beck und Zöllner votieren für Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland

Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes haben Ministerpräsident Kurt Beck und Wissenschaftsminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner heute in Mainz ein Konzept zur Studienfinanzierung vorgestellt. "Wir schlagen ein System vor, das ein gebührenfreies Erststudium weiterhin ermöglicht und gleichzeitig bundesweit Anreize zum Ausbau des Studienplatzangebots setzt", sagte Ministerpräsident Beck. Der Ministerrat habe in seiner gestrigen Sitzung dem Konzept zugestimmt.

Beck verwies darauf, dass der rheinland-pfälzische Vorschlag dem Umstand Rechnung trage, dass die einzelnen Länder in unterschiedlichem Umfang zur Ausbildung der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland beitragen. Das sei nicht länger akzeptabel, zumal sich gravierende Wettbewerbsverzerrungen ergäben, sobald CDU-regierte Länder Gebühren ab dem ersten Semester erhöben.

Für Beck und Zöllner bietet das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Chance, endlich faire Rahmenbedingungen für einen echten föderalen Wettbewerb um das beste Hochschulsystem zu etablieren. "Die Landesregierung setzt sich deshalb für einen so genannten Vorteilsausgleich in Deutschland ein. Wir lehnen uns diesbezüglich an ein Modell an, das in der Schweiz gut funktioniert", sagte Beck. Kerngedanke des Vorteilsausgleichs sei, dass zwischen den Ländern Ausgleichszahlungen für landesfremde Studierende erfolgten. Eine über Jahrzehnte gewachsene ungerechte Lastenverteilung bei der Finanzierung der deutschen Hochschullandschaft würde mit dem Vorteilsausgleich beendet.

Der Vorteilsausgleich realisiere die zwei Voraussetzungen für einen qualitätssteigernden Wettbewerb im Hochschulsystem, die bislang in Deutschland nicht erfüllt seien, nämlich dass eine direkte Koppelung der echten Finanzierungskosten von Studienplätzen an die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Plätze durch Studierende notwendig ist und für den Finanzierungsanteil des Staates am Studium nicht mehr das Land verantwortlich ist, das Studienplätze zur Verfügung stelle, sondern das Land, aus dem die Studienberechtigten kommen.

Zugleich ermögliche er den einzelnen Ländern, sich für Studienkonten oder Studiengebühren entscheiden zu können, ohne dass Wettbewerbsverzerrungen entstünden. "Studienplätze, die über das im Land notwendige Maß hinaus angeboten werden, sind dann in Zukunft kein Kostenfaktor mehr, sondern eine Einnahmequelle. Damit gibt es einen Anreiz, attraktive Studienangebote vorzuhalten, um möglichst viele Studierende anzuwerben", kommentierte Zöllner und ergänzte:"Damit wird die Grundlage für einen leistungsorientierten Wettbewerb der Hochschulen und der Länder um Studierende geschaffen." Mit dem Vorteilsausgleich schaffe Deutschland auch die Voraussetzungen für seine Teilhabe an einem stark expandierenden Bildungsmarkt.

"Unser politischer Wille ist es, jungen Menschen auch weiterhin ein gebührenfreies Erststudium zu ermöglichen. Wir können aber nicht zulassen, dass unsere Hochschulen Lasten zu tragen haben, die sie nicht schultern können", stellte der Ministerpräsident klar. "Dies wäre der Fall, wenn angrenzende Länder Gebühren erheben würden, während dies bei uns nicht der Fall wäre", so Beck.

Der CDU warf er vor, mit ihrer Klage in Karlsruhe einen Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik vorzubereiten, der nicht im Sinne der Studierenden und des föderalen Systems in Deutschland sei. "Studiengebühren widersprechen dem zentralen Ziel der Bildungspolitik, die Studierendenquote zu erhöhen. Die Einführung von Studiengebühren führt zu einer Verringerung der Studierneigung. Zudem soll niemand glauben, dass Gebühren die Finanzsituation der Hochschulen dauerhaft verbessern. Sie werden dann an anderer Stelle mittel- bis langfristig weniger bekommen", prophezeite Beck.

Sollten andere Länder Studiengebühren einführen und bis zu diesem Zeitpunkt das System des Vorteilsausgleichs noch nicht etabliert sein, müsse Rheinland-Pfalz mit anderen Mitteln die Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit seiner Hochschulen gewährleisten. Das von Minister Zöllner entwickelte "sinnvolle Studienkonten-Modell" (Beck) könne unter diesen Umständen nur aufrechterhalten werden, wenn nicht jeder Studierende an rheinland-pfälzischen Hochschulen per se in den Genuss eines Studienkontos komme. "Dann ist eine Einschränkung der Studiengebührenfreiheit für Nicht-Landeskinder erforderlich", sagte Zöllner. Bafög-Empfängerinnen und

-Empfänger sowie eine noch zu definierende Zahl von Studierenden aus Entwicklungsländern und besonders qualifizierte Studierende würden darüber hinaus gesondert berücksichtigt. "Es wäre natürlich schön, wenn wir auf solche Restriktionen verzichten könnten. Aber das wäre ein Akt politischer Notwehr für den Fall, dass andere Länder Studiengebühren erheben und Rheinland-Pfalz damit zwangsläufig von Studierenden überrannt würde", erklärte Beck.

Zöllner wies darauf hin, dass für Studiengebührenpflichtige ein Darlehenssystem mit Rückzahlungsmodalitäten, die sich am späteren Einkommen nach Beendigung des Studiums orientierten, eingerichtet werde. Dies gewährleiste, dass niemand davon abgehalten werde, in Rheinland-Pfalz ein Studium aufzunehmen.

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur
- Pressestelle -
Ulrike Leukel
Wallstraße 3, 55122 Mainz