Geis: Änderungsantrag zum Landesarchivgesetz eingebracht
Die SPD-Landtagsfraktion hat nach Abschluss des parlamentarischen Anhörungsverfahrens Anregungen der Fachleute aufgegriffen und einen Änderungsantrag zum Archivgesetz eingebracht. Damit werden u. a. die Fristen zur Freigabe von personenbezogenem Archivmaterial auch mit Blick auf die Regelungen anderer Bundesländer nochmals angepasst.
„Insbesondere soll nun die Frist zur Nutzung von Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, auf 10 Jahre nach deren Tod herabgesetzt bzw. auf 100 Jahre nach deren Geburt festgesetzt werden, sofern das Todesjahr nicht bekannt ist. Archivgut aus einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden Zeit kann vom Grundsatz her von jedem genutzt werden. Dem stehen jedoch für den Bereich personenbezogener Daten Regelungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen entgegen, gleiches gilt für Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften geheim zu halten sind. Ein Archivgesetz muss daher das öffentliche Interesse an den entsprechenden Informationen stets mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang bringen. Bislang in Archiven verschlossen gebliebene Unterlagen oder Akten, insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus, können jetzt früher zu Forschungs- und Dokumentationszwecken genutzt werden“, erläuterte Manfred Geis, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Ich gehe davon aus, dass hier im Sinne der Forschung und Aufarbeitung ein guter Weg gefunden wurde.“


