Für den Bau der Ortsumgehung Kirchheim liegt seit dem 01. März 2010 Rechtskraft vor. In der Vergangenheit hat sich das Land gegenüber dem Bund immer mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass der Bund für dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen - darunter auch die Ortsumgehung Kirchheim - die notwendigen Investitionsmittel bereit stellt.
Dabei hat das Land gegenüber dem Bund keine Prioritätenrangfolge festgelegt, die abweicht von der chronologischen Reihenfolge des Baurechts für die im Land vorgesehenen Ortsumgehungen.